Wem gehört das Kloster?
Am 29. Februar 2024 fasste die Stadtvertretung einen einstimmigen Beschluss für den Kauf des Kapuzinerklosters in der Marktstraße. Der Kaufpreis: 4,34 Millionen Euro. Was machen wir jetzt damit?
Die Kapuziner als Eigentümer waren mit einem Verkaufsangebot an die Stadt heran getreten. Es handelt sich um eine Grundfläche von 6.349 m², pro Quadratmeter hat die Stadt also an die 700 Euro bezahlt. Auf der Grundwidmung Baufläche Kerngebiet liegt eine Sonderwidmung Vorbehaltsfläche Kirche und Gemeindehaus. Kirche und Kloster sind denkmalgeschützt. Zur Geschichte - siehe Festschrift 125 Jahre Kloster.
Was hat für den Kauf gesprochen?
- Die Stadt kauft Grundstücke und Liegenschaften vorwiegend, um der Allgemeinheit Grünflächen zur Verfügung zu stellen, um ihren Verwaltungs- und Infrastrukturaufgaben nachkommen zu können, um Bauflächen für gemeinnützige Wohnbauträger vorrätig zu haben und um bei Quartiersentwicklungen als Eigentümerin mitgestalten zu können.
- Die Stadt hatte einen Teil des Klostergrundstücks bereits mittels Baurecht in Anspruch genommen, um die Tiefgarage Markt errichten zu können. Das kostete jährlich 45.000 Euro. Diese Zahlungsverpflichtung ist mit dem Kauf erloschen.
- Der Klostergarten wird zur öffentlichen Grünfläche (Kirchenbesucher:innen können darin auch nicht mehr parken).
- Auch der Vorplatz, wo derzeit noch geparkt wird, soll als Teil des öffentlichen Raums aufgewertet werden.
- Es gibt eine Vielzahl an Ideen für die künftige Nutzung der Räume (Bildungshaus, Jugendherberge, Kleinkindbetreuung, Seelsorgeeinrichtung, Standesamt, betreutes Wohnen, Vereinshaus...) Tatsächlich ist das Rathaus zu klein geworden, um alle Dienststellen unterzubringen, es werden Büroflächen angemietet.
Kirchenrecht hindert Vertragsabschluss
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags war es nicht getan. Die Kapuziner als Eigentümer konnten das Kloster nicht ohne Zustimmung der Katholischen Kirche (vertreten durch die Diözese Feldkirch) verkaufen. Das "nihil obstat" (nichts steht entgegen) ist eine kirchenrechtliche Bestimmung, die wohl alle in Verwaltung und Politk zunächst überrascht hat. Dass es überhaupt ein "Kirchenrecht" gibt, das in zivilrechtliche Belange, in unsere demokratische Gesetzgebung hinein funken kann, ist dem Konkordat geschuldet, einem Vertrag der Republik Österreich mit dem "Heiligen Stuhl". Der Vertrag wurde am 5. Juni 1933, also im austrofaschistischen Ständestaat abgeschlossen. Nach Ende des 2. Weltkrieges war seine Fortgeltung umstritten, wurde jedoch von der Bundesregierung 1957 anerkannt.

Was ist der Haken an der Sache?
Die Stadt war ursprünglich davon ausgegangen, dass die derzeitigen Bewohner und Nutzer des Klosters, drei Franziskaner, nach einer Übergangszeit bis längstens 2030 ausziehen und das Kloster zu 100% seiner neuen Besitzerin, der Stadt Dornbirn, zur Verfügung stehen würde. Die Übergabe sollte in einem "Nutzungsvertrag" festgelegt werden, der von den Verantwortlichen der letzten Periode (v.a. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann) verhandelt wurde und vom Stadtrat beschlossen werden sollte.
Die Diözese machte ihre Zustimmung zum Verkauf an die Stadt von eigentlich untragbaren Bedingungen abhängig:
- Keine Profanierung der Kirche: Sie steht auf Dauer den Besuchenden als Kirche offen
- Andere Nutzungen (z.B. für Konzerte) müssen abgestimmt werden
- Dauerhaftes Wohnrecht für die Ordensgemeinschaft der Franziskaner (drei Zimmer, Gemeinschaftsraum und Sanitär), so lange drei Patres anwesend sind
- Die Diözese kann für weitere pastorale Nutzungen Räume anmieten zum Gemeinnützigkeitspreis. Dazu bedarf es einer weiteren Vereinbarung
Das Ergebnis der Verhandlungen ist unbefriedigend. Die drei Patres verfügen nunmehr über drei gratis Tiefgaragenplätze in die Tiefgarage Markt und einen kleinen Kellerbereich im Untergeschoß. Im Erdgeschoß bleiben ihnen die Kirche, die Kapelle, ein Beichtzimmer, die Sakristei, das Presbyterium, ein Raum für Werkstatt und Lager, ein Gemeinschaftszimmer und zwei Wohnräume jeweils mit Nasszelle. Im Obergeschoß verfügen sie über vier weitere Wohnräume mit Nasszelle. Zu allem kommen Gangflächen und der Garten an der Nordseite des Klosters. All das steht ihnen mietfrei zur Verfügung. Sie haben allerdings seelsorgerische Aufgaben in Dornbirn wahrzunehmen.

Die Stadt verfügt über dreizehn kleine Zimmer, das Refektorium, Kellerflächen, über den Innenhof und die meisten Gartenflächen. Der Erhalt des Gebäudes und des gesamten Gartens obliegt der Stadt. Nur die vier Wohnräume im Obergeschoß sind nach zehn Jahren einfach kündbar. Auf die restlichen Flächen, die dem Orden zur Verfügung stehen, kann die Stadt nur zugreifen "bei Untergang des Klosters" (Brand?) oder wenn das Kloster ein halbes Jahr lang nicht mit drei Franziskaner-Patres besetzt ist.
Das Kloster ist baulich in einem guten Zustand. Die Abtrennung der Klausur für die Patres wird einmalig etwa 55.000 Euro kosten. Die Höhe der jährlichen Betriebskosten ist noch nicht bekannt.
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags hätte auch Sicht der Grünen angesichts der Bedingungen der Diözese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen. Diese waren zum Zeitpunkt des Stadtvertretungsbeschlusses nicht bekannt. Damals konnten die Stadtvertretungsmitglieder davon ausgehen, dass die Patres längstens bis 2030 ein Nutzungsrecht bekommen würden. Dem später ausverhandelten, ungünstigen Nutzungsvertrag, der am 27.1.2026 im Stadtrat beschlossen wurde, hat nur die grüne Stadträtin Juliane Alton nicht zugestimmt.
Der Klostergarten gehört uns allen
Trotz dieser schwierigen Bilanz betreffend das Klostergebäude gibt es beim Klostergarten begrüßenswerte Entwicklungen. Erfreulich sind die Pläne für die Neugestaltung des Klostergartens. Erste Schritte wie die Öffnung und neue Bepflanzung des Klostergartens an der Marktstraße samt Verbannung der Autos aus dem Garten wurden bereits realisiert oder sind gerade in Arbeit.
So ist die Gestaltung des Klostervorplatzes, wo derzeit noch geparkt wird, im Masterplan Innenstadt in Aussicht gestellt:

Versuchen wir, zuversichtlich zu sein betreffend die künftige Entwicklung des Klosters als öffentlicher Raum!
Comments ()