Kahlschlag im Naturschutz

Die Landesregierung schickt eine Novelle zum Naturschutzgesetz in Begutachtung: Uferschutzbereiche schrumpfen, Moorschutz wird ausgehöhlt, breitere Straßen werden bewilligungsfrei. Auch die Naturschutzanwaltschaft und Standortgemeinden verlieren an Mitsprache.

Kahlschlag im Naturschutz
Stubener See mit blühendem Fieberklee

Am 26. August 2026 hat die Landesregierung eine Novelle zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) in Begutachtung geschickt. Erster Eindruck: Es bleibt vom Naturschutz nichts übrig - außer den EU- und Bundesvorgaben, in welche die Landesregierung nicht eingreifen kann.

Das von der Landesregierung gesteckte Ziel: Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (...) dereguliert und
vereinfacht werden. Ziel ist es, Bewilligungspflichten stärker auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu reduzieren, Doppelgleisigkeiten abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und den Vollzug einfacher zu gestalten.

In der vergangenen Regierungsperiode hatte es bereits einen Entwurf für die Novellierung des Gesetzes gegeben. Doch der ging in die andere Richtung: Fehlende Regelungen wie Baumschutz auf privaten Flächen, die Verbindung von Naturschutzgebieten zwecks genetischen Austausches, Schutz von Pilzen, Stärkung der Naturschutzanwaltschaft und Neuaufstellung des Naturschutzrates, besserer Schutz der Naturräume... waren vorgesehen. Diese Novelle scheiterte am Unwillen der ÖVP.

Kohlröschen

Was passiert, wenn die schwarz-blaue Landesregierung diese Novelle mit ihrer Landtagsmehrheit beschließt?

Viele Eingriffe in Landschaft, Gewässer und Böden werden bewilligungsfrei:

  • Bauwerke innerhalb bebauter Bereiche (bis 2000 m2 überbaute Fläche!), Tankstellen, saisonal aufgestellte Schiförderbänder, bestimmte Ankündigungen und Werbeanlagen, die Asphaltierung vieler Erschließungsstraßen sowie die Ableitung von Quellnutzungen im Bereich von Biotopen
  • Der Uferschutzbereich wird auf fünf Meter (ab Dammkrone) reduziert. Bislang waren Eingriffe im Uferbereich innerhalb von zehn Metern (im bebauten Bereich) und zwanzig Metern (außerhalb bebauter Bereiche) bewilligungspflichtig. Bewilligungen für Bauwerke außerhalb bebauter Bereiche wie Parkplätze, Straßen, Lager- und Ablagerungsplätze sowie Geländeveränderungen in der Alpinregion werden einfacher
  • Der vor kurzem im Rahmen einer Landesstrategie beschlossene Schutz der Moore fällt praktisch flach. Bis zu 500 m2 können bewilligungsfrei entwässert und z.B. in Fettwiesen umgewandelt werden (bisher maximal 100 m2)
  • Güterwege und Straßen bis vier Meter Breite (!) können bewilligungsfrei gebaut werden, auch breitere Straßen bis 400 Metern Länge. Bisher: 2,4 Meter Breite, 200 Meter Länge
Großer Brachvogel Foto: Inge Kogler

Die Rechte der Naturschutzanwaltschaft, der Umweltorganisationen und der Standortgemeinden werden geschwächt. Das führt auch dazu, dass die Öffentlichkeit weniger über Vorhaben erfährt.

  • Anstatt der Naturschutzanwaltschaft endlich Parteistellung in naturschutzrechtlichen Verfahren einzuräumen, wird sie künftig nur mehr in die naturschutzrechtlichen Verfahren einbezogen, wenn es um Artenschutz (EU-Recht) geht
  • Die Fristen für Stellungnahmen und Einsprüche werden verkürzt
  • Das gilt auch für die Rechtsstellung der Standortgemeinden

Die Naturschutzanwaltschaft hat bisher im Verlauf der Bewilligungsverfahren die eingereichten Projekte verbessert, indem sie hilfreiche Vorschläge erstattete, z.B. Maßnahmen, um Vogelschlag zu verhindern, Begrünung von Gebäuden und Plätzen, Gewässerschutz etc. Sie hat kaum jemals ein Projekt verhindert.

Vorgeschriebene Bescheidauflagen der Naturschutzbehörde (BH) können künftig auf Antrag des Bewilligungsinhabers nachträglich abgeändert oder aufgehoben werden, "wenn mit weniger belastenden Auflagen das Auslangen gefunden werden kann."

Küchenschelle

Dass die Landesregierung schreibt, diese Novelle habe keine Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, erscheint in einem Land, welches das chancenreichste für Kinder und Jugendliche werden will, besonders dreist. Denn wer badet den Kahlschlag im Naturschutz aus?

Mehr Details zur geplanten Novelle und die aktuelle Medienberichterstattung zum Thema sind auf der Seite https://www.v-natur.at/#GNL-aend zu finden. Sie wird von Naturschutzorganisationen betrieben.

Bis zum 25. September 2026 kann jede:r eine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag einbringen, dazu stellt das Land ein Formular zur Verfügung. Ein Mail an [email protected] geht auch.

Wir werden von der Möglichkeit Gebrauch machen und möchten unsere Leserinnen und Leser ermuntern, dies ebenfalls zu tun!