Ein Moschee Neubau in Dornbirn?
Religionsfreiheit und Rechtsstaat
Es wird in den kommenden Jahren voraussichtlich eine als solche erkennbare Moschee in Dornbirn gebaut werden. Das ist aus unserer Sicht zeitgemäß und entspricht der gesellschaftlichen Realität: Fast 13 % der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger bekennen sich zum Islam.
Der Islam ist in Österreich eine seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft. Dazu gehört, dass der Staat ein islamisch-theologisches Universitätsstudium ermöglicht, Islam an Schulen – wie andere Religionen auch – unterrichtet wird und es auf Grundlage des Islamgesetzes von 1912 einen Dachverband der Muslime gibt. Das Islamgesetz von 2015 definiert die organisierten islamischen Religionsgesellschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts.
Entscheidend ist dabei der Vorrang der staatlichen Rechtsordnung vor religiösen Regeln. Der Rechtsstaat mit seinem verfassungsrechtlichen Rahmen, den wir Menschen in unserer parlamentarischen Demokratie gestalten, ist die Grundlage für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben. Gleichzeitig garantiert der Rechtsstaat das Menschenrecht auf freie Religionsausübung.
Eine Moschee im Stadtbild – und gut erreichbar
Seit Jahren gibt es Moscheen dreier islamischer Kultusgemeinden in Dornbirn: In der Quellengasse, in der Bildgasse und im Schwefel. Jene in der Bildgasse ist auch als solche lesbar. Nun wird voraussichtlich ein architektonisch als Moschee gut erkennbares Gebäude in der Quellengasse errichtet.

Dabei geht es nicht nur um Religion, sondern vor allem auch um gute Stadtplanung. Ein moderner Moscheebau sollte dort entstehen, wo er gut in die bestehende Stadtstruktur eingebunden ist und die Menschen ihn klimafreundlich erreichen können – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gerade bei einem Gebäude, das regelmäßig von vielen Menschen besucht wird, ist eine gute Anbindung an Bus und Bahn ein wichtiger Teil einer zeitgemäßen Planung. Das gilt insbesondere für publikumsintensive Veranstaltungen (nach § 16c Raumplanungsgesetz), bei denen kurzfristig mehr als 150 Menschen zusammenkommen können. Dafür braucht es eine vorausschauende Verkehrs- und Mobilitätsplanung, sichere Fuß- und Radwege sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig müssen die Interessen der Anrainerinnen und Anrainer berücksichtigt und Belastungen möglichst vermieden werden.
Gemeinsam gute Lösungen finden
Wir sind überzeugt, dass sich freie Religionsausübung, ein gutes Stadtbild, klimafreundliche Anreise und die Interessen der Anrainerinnen und Anrainer miteinander verbinden lassen. Dafür braucht es vertrauensvolle Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Religionsgemeinschaft, der Stadtplanung, den politischen Entscheidungsträgern und den betroffenen Anrainerinnen und Anrainern.
Die ersten Schritte dafür sind gesetzt. Jetzt geht es darum, gemeinsam gute Lösungen zu finden – bei der Gestaltung des Gebäudes, der Einbindung in das Stadtbild und der Mobilität der Gäste.
Dabei sollen dieselben Maßstäbe gelten wie bei anderen Einrichtungen mit hohem Publikumsaufkommen: Gute Erreichbarkeit, eine funktionierende Verkehrsorganisation, möglichst wenig Belastung für die Nachbarschaft und eine qualitätsvolle Einfügung in das städtische Umfeld.

Klare Regeln auch bei der Finanzierung
Auch die Finanzierung ist gesetzlich geregelt. Der Neubau muss aus Beiträgen und Zuwendungen der Muslime in Österreich finanziert werden. Eine Finanzierung der gewöhnlichen religiösen Tätigkeit durch einen anderen Staat ist nicht zulässig. Das Islamgesetzes sieht vor (§ 6 Abs. 2), dass die dafür notwendigen Mittel im Inland durch die Religionsgesellschaften, Kultusgemeinden beziehungsweise deren Mitglieder aufgebracht werden.
Der islamische Friedhof in Altach
Ein gutes Beispiel dafür, wie sich religiöse Bedürfnisse in unsere Gesellschaft integrieren lassen, ist der Islamische Friedhof in Altach, der seit 2012 besteht. Er war der zweite islamische Friedhof Österreichs und verfügt über eine ansprechende architektonische Gestaltung, rituelle Räume und rund 700 Grabstellen.
Auch bei dieser Planung, die vor mehr als 20 Jahren begonnen hatte, gab es zunächst große Bedenken. Heute ist der Friedhof weitgehend selbstverständlich und schon lange kein gesellschaftliches Streitthema mehr.
Zeitgemäße Stadtentwicklung
Eine Moschee ist damit eine religiöse Einrichtung innerhalb unseres Rechtsstaates. Es erscheint zeitgemäß, dass sich diese Religionsausübung angemessen und sichtbar im öffentlichen Raum wiederfindet.
Zeitgemäß bedeutet dabei auch, religiöse Bedürfnisse, Stadtentwicklung, Klimaschutz und die Interessen der Nachbarschaft zusammenzudenken. Mit der Befassung des Stadtplanungsbeirats und der Diskussion im Stadtplanungsausschuss sind notwendige Schritte gemacht. Jetzt braucht es weitere offene, produktive Gespräche und das Bestreben aller Beteiligten, gemeinsam gute Lösungen für Dornbirn zu finden.
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