"Umweltverträglichkeit"

"Umweltverträglichkeit"
Frastanz - Standort der Rondo-Ganahl AG Foto: Gemeinde Frastanz

Am 22. und 23. September 2026 fand in Nenzing die öffentliche Verhandlung zum geplanten Müllverbrennungskraftwerk der Rondo-Ganahl AG in Frastanz statt. Sie konnte nicht abgeschlossen werden.

Im September 2026 sind derzeit drei weitere UVP-Verfahren in Vorarlberg am Laufen: Zur Erweiterung der Shredderanlage von Loacker Recycling in Götzis, zur Genehmigung des zweigleisigen Ausbaus des Klosterbogens (Bahnstrecke östlich von Bludenz) und zu einer Bescheidänderung zum Stadttunnel Feldkirch.

Das Ziel dieses Beitrags ist es, den rechtlichen Rahmen des Genehmigungsverfahrens von großen Industrieanlagen im Hinblick auf die Umwelt (UVP-Verfahren anhand des Beispiels Rondo-Ganahl AG zu erläutern. Die Verfasserin hofft, damit die Geduld der Leserinnen und Leser nicht zu sehr zu strapazieren.

UVP - was ist das? Der rechtliche Rahmen

Die Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Vorhaben gibt es in der EU seit 1985. Die Richtlinie musste im Rahmen des österreichischen EU-Beitritts 1995 in österreichisches Recht umgesetzt werden. Aktuell gilt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G), das entsprechend dem Vorsorgeprinzip vorschreibt, die Auswirkungen besonders großer Projekte auf Mensch und Umwelt sehr genau zu untersuchen. Im Ergebnis werden die Projekte dadurch verbessert, selten verhindert. Das Umweltbundesamt führt eine Statistik zu den UVP-Verfahren in Österreich. Bisher wurden 525 Projekte bewilligt, 21 wurden nicht genehmigt oder abgewiesen, das sind 3,85%.

Das UVP-G zählt auf, welche Anlagen ab welcher Größenordnung UVP-pflichtig sind. Dazu gehören Deponien, Abfallverbrennungsanlagen, Thermische Kraftwerke ab einer Wärmeleistung von 200 Megawatt, Schnellstraßen und Eisenbahnstrecken, die Neuerschließung oder Erweiterung von Gletscherskigebieten, Pipelines, Starkstromleitungen ab 220 Kilovolt und sehr vieles mehr. Hier die zentralen Aufgaben des UVP-G:

Wichtig im UVP-Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese wurde im Rahmen der Aarhus-Konvention (seit 2001 in Geltung) als völkerrechtlicher Vertrag weltweit von 48 Staaten und der EU ratifiziert. Jeder Person und auch NGO's garantiert sie das Recht auf Informationen zum Zustand der Umwelt in den Aspekten Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft, Artenvielfalt und Lebensräume. Auch die Beteiligung an Entscheidungsverfahren bei umweltrelevanten Projekten sowie der Zugang zu den Gerichten ist darin festgelegt.

Industrieanlagen müssen entsprechend der Industrie-Emmissionsrichtlinie der EU stets die "beste verfügbare Technik" (BVT) verwenden. Die BVT-Merkblätter sind sehr umfangreiche Dokumente mit großem Informationsgehalt. Ihre Inhalte werden in einem festgelegten Prozess erarbeitet.

Das UVP-G verlangt auch eine sorgfältige Alternativenprüfung - allerdings nur jener Alternativen, über die der Projektwerber nachgedacht hat. Das ist eine Schwäche des Gesetzes.

Das vorläufige Verhandlungsergebnis

Die für zwei Tage anberaumte Verhandlung zum Müllverbrennungskraftwerk von Rondo-Ganahl konnte nicht - wie vorgesehen - am zweiten Tag abgeschlossen werden, sie wurde vertagt. Sie muss also noch einmal aufgenommen und korrekt abgeschlossen werden.

Folgende Kapitel standen zur Erörterung auf der Tagesordnung, nicht alle konnten am 23.9.2026 bis 23:59 erledigt werden:

Abfalltechnik, Altlastentechnik, Bodenschutz, Geologie, Gewässergüte/Limnologie, Lufthygiene, Maschinenbau, Schalltechnik und Erschütterungen, Natur- und Landschaftsschutz, Raumplanung, Landschaftsbild und Baugestaltung, Umweltmedizin, Verkehrsplanung, Wasserbau und Gewässerschutz

Visualisierung des Abfallverbrennungskraftwerks (Website der Gemeinde Frastanz)

Das Setting im Ramschwagsaal war nicht ganz stimmig. Die interessierte Öffentlichkeit kann ohne Rederecht (als Publikum) teilnehmen. Doch neben der UVP-Behörde (im Amt der Vorarlberger Landesregierung), welche die Verhandlung leitete, gab es etliche Beteiligte mit Rederecht: Personen und Organisationen, die zeitgerecht Einwendungen erhoben hatten, die Amtssachverständigen, sowie die Projektwerber. Erstere sahen sich benachteiligt, da nur ihnen kein eigenes Mikrofon zugestanden wurde. Auch um Tische (für ihre Laptops...) hatten sie kämpfen müssen. Die verärgerten Rechtsvertreter der Bürgerinitiative S.O.S Walgau stellten mehrfach Anträge auf Vertagung, da mehrere hundert Seiten an Unterlagen (ergänzende Fachberichte) nicht zeitgerecht zugänglich gemacht worden seien.

Die Verhandlung startete schließlich mit der Präsentation der Umwelterklärung (von Projektwerberseite) und des Umweltverträglichkeitsgutachtens (von den Sachverständigen). Der oder die jeweils zuständige Sachverständige legte sein Gutachten dar, dann folgten die Fragen der Beteiligten dazu.

Wie beteiligt sich "die Öffentlichkeit"?

Betroffene wie z.B. direkte Nachbarn, die Standortgemeinde und anerkannte Umweltorganisationen haben im Verfahren Parteistellung, sofern sie sich mit Einwendungen zeitgerecht einbringen. Der in Dornbirn ansässige Verein Radlobby Vorarlberg, seit kurzem eine anerkannte Umweltorganisation, hatte Einwendungen in den Bereichen Verkehrsplanung und Lufthygiene eingebracht.

  • Die Rondo-Ganahl AG solle für die Anlieferung des Brennstoffes (122.000t im Jahr) eine Anlieferung per Bahn prüfen, immerhin gibt es in weniger als 300m Entfernung ein Gütergleis
  • Die Gefährdung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs durch eine große Zahl abbiegender LKWs über den Fahrradstreifen und den Gehsteig der L 190 muss durch Abbiegeassistenten der LKWs minimiert werden
  • Es fehlt dem Betrieb ein umfassendes Mobilitätsmanagement, welches das Verkehrsaufkommen durch Mitarbeiter-PKWs eindämmen würde

Der Amtssachverständige für Verkehrsplanung DI Jörg Zimmermann fand die Einwenungen "nachvollziehbar" und "vernünftig", Bescheidauflagen in dem Sinn wollte er dennoch nicht formulieren, denn über die Art der Anlieferung entscheide die Projektwerberin. Sie habe keinen Einfluss darauf, welche Art von LKWs verwendet würden und zu Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement habe sich die Projektwerberin bereits bekannt. In der öffentlichen Verhandlung hat die Verfasserin die Einwendungen aufrecht gehalten:

  • Die Auftraggeberin eines Transportunternehmens kann natürlich Einfluss darauf nehmen, ob E-LKWs eingesetzt werden und ob diese über Abbiegeassistenten verfügen müssen
  • Rondo-Ganahl hätte sich auch von Anbeginn als Alternative zum LKW den Bahntransport für die 122.000 Tonnen Abfall pro Jahr und die daraus entstehende Asche überlegen können. Ein Gütergleis gibt es in Frastanz, die Distanz zwischen Gleis und Werk beträgt keine 300 Meter, die per Förderanlage zu überwinden wären
  • Die Behörde kann dem Projektwerber zur Verminderung der Verkehrsbelastung sehr wohl ein Mobilitätsmanagement vorschreiben. Dazu hat sich der Projektwerber im Rahmen der öffentlichen Verhandlung "freiwillig" bekannt, immerhin

Gewichtige Einwendungen gab es von unterscheidlicher Seite auch im Bereich Naturschutz. Eine davon: Für die Baustelleneinrichtung soll eine besonders artenreiche Streuewiese dienen. Dort wächst die Sumpfgladiole, eine stark gefährdete Art, die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist. Die Grassoden sollen auf eine andere Fläche verpflanzt werden. Offen ist, ob diese Verpflanzung gelingt oder es zu einer weiteren Verschlechterung für dieses Schutzgut kommt.

Sumpfgladiole Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gladiolus_palustris,_Salzburg_(state),_Austria.jpg

Die UVP-Behörde in Vorarlberg wird nach Abschluss der öffentlichen Verhandlung einen Bescheid erlassen. Sollte er die Anlage gutheißen, wird er voraussichtlich beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Das hat die Bürgerinitiative SOS Walgau bereits angekündigt und sammelt Spenden für die damit verbundenen Kosten. Das letzte Wort ist in dieser Sache wird also noch länger nicht gesprochen.