Bericht aus der Stadtvertretung
In der Stadtvertretungssitzung am 2.7.2026, der letzten vor der Sommerpause, ging es hauptsächlich um stadt- und raumplanerische Fragen. Wir berichten und versuchen einen Blick aus größerer Flughöhe.
Zunächst ging es um die "Mindestzahl der baulichen Nutzung" und um die Bauwidmung eines etwa 900 m2 großen Teils einer Liegenschaft in Hatlerdorf. Einzeln betrachtet ist das eine recht alltägliche Sache: Jemand will Bauerwartungsland mitten im Siedlungsgebiet in Baufläche umwidmen und dort ein Wohnhaus errichten.
Flächenreserve Hatlerdorf
Interessant wird es, wenn wir einen Blick in die Nachbarschaft werfen: Dort gibt es Einfamilienhäuser älteren und jüngeren Datums, viergeschoßige Wohnblöcke und gewerbliche Bauten. Es gibt aber auch angrenzend ein unbebautes Grundstück mit über 5.000 m2.

Große unbebaute Flächen sind mittlerweile Mangelware in Dornbirn. Deshalb entstehen am Stadtrand mehr und mehr großformatige Geschoßbauten und sonstige dichte Bebauung, wie sie im Stadtkern angemessen wäre. Das ist ein Problem, denn es geht darum, den Stadtkörper zu gestalten und Zersiedelung zu verhindern. Zersiedelung ist teuer!
Deshalb gibt es seitens der Stadtplanungsabteilung den Versuch, große zusammenhängende Baulandreserveflächen im Talraum (über 4.000 Quadratmeter) mittels unterschiedlicher Planungsinstrumente gut geplant zu entwickeln. Das Raumplanungsgesetz und das Baugesetz geben den Gemeinden dafür brauchbare Werkzeuge in die Hand. Diese müssen im Sinn der Allgemeinheit ohne besondere Rücksichten auf die Eigentümerschaft angewendet werden.
Das Grundstück im Hatlerdorf ist mit seinem Nachbargrundstück also eine fast 6.000 m2 große Reservefläche. In den bisherigen Planungsüberlegungen scheint es jedoch nicht auf. Dennoch wurde es in der Stadtvertretung als Baufläche gewidmet und eine Bebauung mit mindestens zwei Geschoßen beschlossen. Dem Vorhaben einer planvollen Verdichtung entspricht dies nicht.
Grüne Kuppe am Oberfallenberg
So wird der Oberfallenberg im Leitbild zur Siedlungsentwicklung in der Hangzone (2013) beschrieben: "Weithin sichtbare Landschaftskammer / weiträumige Kulissenwirkung; kleinstrukturiert mit landschaftlich bedeutenden Ensembles und Elementen; Kapelle, Altbestand/Gebäudegruppe, Kuppe; Landschaftsbild lebt von Blickbeziehungen und Zäsuren zwischen den Weilern..." In der Plangrundlage eingezeichnet ist die "sichtexponierte, prägende Kuppe".

Und dort soll jetzt ein Einfamiliehaus hingebaut werden? Leider ist die Bauwidmung älter als das Hangzonenkonzept. Stadtvertreter Wolfgang Juen von den Grünen sagte dazu: "Solche Fehlentscheidungen werden leider erst nach Jahren oder Jahrzehnten wirklich sichtbar – und jetzt ist dieser Zeitpunkt gekommen. Mit dieser Entscheidnung wird für ein Wohnhaus ein Stelle geopfert, die freigehalten werden müsste, zu bestimmend ist dieser Ort für den Oberfallenberg."
Juen beantragte, die Entscheidung nocht einmal zu überdenken, "diesen Antrag zurückzustellen und nochmals das Gespräch mit der Bauherrin und dem planenden Architekten zu suchen, um von diesem Bauvorhaben an diesem Ort Abstand zu nehmen."
Und weiter: "Für mich sind öffentliche Interessen auf jeden Fall höher zu bewerten, als auch noch so verführerische Interessen von Privatpersonen. Heute würde man diese Ausweitung der Siedlungsgrenzen an diesem Ort sicher nicht mehr genehmigen..." Hierzu nickte der in der Stadtvertretungssitzung anwesende Stadtplanungsabteilungsleiter Martin Assmann.
Doch die Entscheidung für die angefragte zusätzliche Widmung wurde gegen die Stimmen der Grünen gefällt.
Bebauungsplan Kronenkreuzung
Die Kronenkreuzung ist einerseits ein Unort: Sechsspurig führt die Landesstraße 190 von der Sägerbrücke nach Süden. Sie verjüngt sich allmählich auf vier Spuren. Doch ist es dort laut, heiß, unfreundlich und gefährlich. Mehrere schwere Verkehrsunfälle haben sich dort ereignet, auch zwei tödliche.
Andererseits ist die Kroenenkreuzung die Einfahrt in das von Rheintalhäuserensembles geprägte Hatlerdorf. Prägnant steht das denkmalgeschützte Haus Schützenstraße 4 dort im Blickfeld.

Das Gebäude ist ein geschindeltes Doppelhaus mit rückwärtiger Holzveranda. An der Vorderseite findet sich das Portal aus Sandstein, das die Jahreszahl 1822 trägt.
Der Bebauungsplan umfasst drei Grundstücke:
- Jenes mit dem Doppelhaus im Eigentum der Prisma
- Den Parkplatz im Eigentum Rhomberg
- Die "Krone Gartenvilla" im Eigentum F.M. Hämmerle
Die Prisma will bauen, verkaufen konnte sie das Grundstück wohl nicht, obschon es über längere Zeit öffentlich angeboten wurde. Vom Bundesdenkmalamt hat sie die Erlaubnis erhalten, das denkmalgeschützte Gebäude abzutragen und versetzt wieder zu errichten. Für uns Grüne ist das ein erstaunlicher Bescheid.
So soll es aussehen, wenn alle drei Grundeigentümer ihre Grundstücke bebaut haben:

Es sind also sehr hohe Gebäude zu errichten: Sechs Geschoße mit einem für Gewerbefläche geeigneten hohen Erdgeschoß.
Grundsätzlich begrüßen die Grünen die Erstllung von Bebauungsplänen.

Der Bebauungsplan ist eine sehr strikte Verordnung, die sehr vieles festlegen kann und muss, unter anderem die Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Geschäfts-, Betriebsgebäude), das Maß der baulichen Nutzung (= die Dichte), den Wohnungsflächenanteil im Verhältnis zu anderen Nutzungen, die Mindest- oder Höchstzahl von Einstell- und Abstellplätzen, die Höhenlage, die Baugrenze, die Baulinie , die Straßenlinie, spezielle Abstandsflächen, die Höhe der Bauwerke und allenfalls die Zahl der Geschosse, die äußere Gestaltung der Bauwerke (z.B. Flucht- und Firstrichtung, Gliederung, Dachform und -eindeckung, Lauben, Balkone, Verputz, Farbe, Begrünung), im öffentlichen Interesse freizuhaltende Flächen, z.B. Umgebung von Denkmalen, landschaftlich und städtebaulich wertvolle Ausblicke, zur Erhaltung von Natur und Landschaft, aus Gründen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel frei zu haltende Flächen, Flächen für Gemeinschaftsanlagen (z.B. Kinderspielplätze, Ruhe-, Erholungsplätze...), Zu- und Ausfahrten, Einfriedungen, Bestimmungen über das Anpflanzen und die Erhaltung von Grünflächen, Bäumen und Sträuchern,abzutragende Bauwerke.
Wichtig dabei ist, dass der Bebauungsplan öffentlichen Interessen folgt und nicht an den Wünschen der Grundstückseigentümer ausgerichtet wird. Letzteres scheint bei diesem Bebauungsplan jedoch wichtiger Aspekt gewesen zu sein. Denn dass keine geschlossene Bebauung an der Hatlerstraße vorgesehen ist, dass sich von der Sägerbrücke aus gesehen eine Lücke zwischen den künftigen Gebäuden auftut, ist nicht nachvollziehbar. Ob die Blöcke dem Klimawandel Rechnung tragen, ist fraglich, die Vorgaben dazu sind vage. Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung werden nicht genannt, statt Gründächern werden Sateldächer vorgeschrieben.
Erfreulich ist die Festlegung der KFZ-Stellplätze mit 0,3 bis 0,8 Plätzen pro Wohneinheit. Für andere Nutzungen (Büro, Gewerbe) ist keine Höchstzahl festgelegt.
Fazit
In Dornbirn fehlen verbindliche Festlegungen für den gesamten Stadtraum zur sorgfältigen Entwicklung der Bebauung. Andere Städte in Vorarlberg verfügen über Baugrundlagen (Dichte, Höhen Baulinien, Begrünung...) für ihr gesamtes Gebiet. In Dornbirn gibt es lediglich für die Stadteinfahrten und andere kleinräumige Gebiete verpflichtende Baungrundlagen.
Weiters sind etliche Bebaungspläne in Kraft, doch eine größere Zahl ist bereits durch Ausnahmen durchlöchert oder insgesamt nicht mehr zeitgemäß. Es fehlen Ortsbildinventare, um wertvolle städtische Esembles z.B. in Hatlerdorf zu schützen.
Stadtplanungsstadtrat Johannes Zangerl will sich um diese Fehlstellen kümmern. Denn letztlich erspart es der Stadtplanungsabteilung Arbeit und Zeit, wenn es großflächig festgelegte Grundlagen für die Genehmigung von Bauten und Abrissen geht. Die Einzelfallbetrachtung ist arbeitsaufwändig und anfällig inkonsequente Entscheidungen oder gar Willkür.
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