Die Stadt braucht Geld
Wo finden? Eine Möglichkeit: Zweitwohungsabgabe
Haben Sie eine Wohnung, die Sie selber nicht bewohnen und die Sie auch nicht vermieten? Eine brauchbare Wohnung, die immerhin einer wohnungsuchenden Person ein Dach über dem Kopf verschaffen könnte?
Solche Wohnungen sollen genutzt werden, weshalb das Land vor drei Jahren ein Gesetz hierzu erlassen hat:
"Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Abgabe von Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabe) nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu erheben."
So lautet § 1 des vom Land am 2024 erlassenen Zweitwohnungsabgabegesetz LGBl. Nr. 59/2023 das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Die Dornbirner Grünen haben daher in der Stadtvertretungssitzung vom 23. Mai 2024 beantragt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen - früh genug, um ab 1. Januar 2024 die Zweitwohnungsabgabe einzuheben.
Das "theoretische Potenzial" wurde von der Finanzabteilung mit 2,3 Mio Euro geschätzt, wovon 15% realistisch einbringbar wären, also 350.000 Euro. Denn auf Basis von Grundsteuer-, Gebühren-, Melde- und AGWR-Daten ergibt sich eine Zahl von 3.257 leerstehenden Wohungen in Dornbirn mit einer Geschossfläche von 257.000 m2. (AGWR = Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister).
So wurde der Antrag begründet:
Dornbirn und ganz Vorarlberg leiden unter einer Krise des Wohnungsmarktes. In den letzten zehn Jahren sind die Preise für Mieten und Wohnungseigentum stark angestiegen, für viele Menschen sind die Wohnkosten eine sehr große Belastung.
Gleichzeitig ist in einem beträchtlichen Teil der Dornbirner Wohnungen kein Hauptwohnsitz gemeldet und steht leer, teilweise aus spekulativen Gründen.
Durch die hohe Anzahl leerstehender Wohnungen entstehen der Stadt Dornbirn hohe Infrastrukturkosten, welche bisher weitgehend von der Allgemeinheit getragen werden. Durch die Zweitwohnungsabgabe sollen Teile dieser Kosten den EigentümerInnen leerstehender Wohnungen auferlegt werden. Die erwarteten geschätzten Mehreinnahmen für die Stadt in der Höhe von EUR 250.000 bis 350.000 helfen folglich, das städtische Budget zu entlasten und Infrastrukturkosten gerechter zu verteilen.
Weiters ist die von der Landesregierung geschaffene Möglichkeit der Einhebung einer Zweitwohnungsabgabe ein Instrument zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum. Mehr verfügbarer Wohnraum bewirkt Entspannung am Wohnungsmarkt.
Durch sinnvolle Ausnahmen wird sichergestellt, dass die Zweitwohnungsabgabe treffsicher ist. So sind etwa Einliegerwohnungen in einem Einfamilienhaus, nicht bewohnbare Objekte oder Wohnungen, die im Rahmen des Projekts „Sicher Vermieten“ angeboten werden, ausgenommen.
Um eine Einhebung für das Kalenderjahr 2024 zu ermöglichen, muss die Zweitwohnungsabgabe im ersten Halbjahr des Jahres 2024 beschlossen werden.
Der Antrag wurde von den Neos als "Benachteiligung der Eigentümer:innen" kritisiert, die FPÖ bewertete das Projekt "Sicher vermieten" als nicht erfolgreich, von der SPÖ kam Kritik zu den vielen Ausnahmen im Gesetz - § 2(4), das an sich sinnvoll sei. Die ÖVP befürchtete einen enormen administrativen Aufwand und brachte einen Abänderungsantrag ein (siehe Protokoll der Stadtvertretungssitzung):
"Das Amt der Stadt Dornbirn wird beauftragt, die bereits stattfindende Prüfung der Zweitwohnungsabgabe fortzusetzen und das Ergebnis als Entscheidungsgrundlage dem Finanzausschuss bis zur Sitzung im September zur Diskussion vorzulegen. Die Prüfung soll enthalten: Erhebung der Anzahl der betroffenen Wohneinheiten, Abschätzung des Verwaltungsaufwandes, Einschätzung der Einnahmenhöhe, Vergleichsdaten aus anderen größeren Städten und Gemeinden in Vorarlberg."
Dieser Antrag wurde schließlich abgestimmt und mehrheitlich angenommen.
Die Finanzabteilung hat sich die Sache näher angeschaut und fristgerecht im September 2024 dem Finanzausschuss berichtet:

Wir sind der Meinung, dass es nach wie vor sinnvoll wäre, eine solche Abgabe einzuführen, da der Saldo für die Stadt positiv wäre. Wohungen leer stehen zu lassen, obwohl der Wohnungsmarkt überaus eng ist, halten wir für problematisch. Die Ausnahmen im Gesetz ermöglichen es, abgabefrei z.B. eine Wohnung im eigenen Haus für ein Kind vorzuhalten, einen Alterssitz vorzusehen und vieles mehr. Einige Gemeinden heben die Abgabe ein und können dadurch ihren vielfältigen Aufgaben besser nachkommen. Wir sehen es als problematisch an, Arbeit noch höher zu besteuern (z.B. mit einer Tourismusabgabe), denn Arbeit ist bereits jetzt mit hohen Abgaben belastet.
Wir werden daher an dieser Sache dran bleiben und wieder berichten.
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