Wie schützen wir unsere Böden?
Dornbirn war früher dichter besiedelt als heute. In unseren alten Dorfkernen stehen die Rheintalhäuser dicht beieinander auf den Grundstücksgrenzen, kleine Hausgärten gehören dazu. Außerhalb der Dorfkerne lagen die Kartoffel- und Krautäcker, Weideflächen und Streuobstwiesen.
Durch die Industrialisierung ist Vorarlberg über die Jahrzehnte zu einem reichen Land geworden. Doch auch die Industrie hat anfänglich bodensparend gebaut - vier oder fünf Stockwerke waren üblich (siehe Juchen, Sägen, Gütle...), denn Boden war teuer - und notwendig für die Lebensmittelversorgung.
Heute wird fruchtbarer Boden ohne Bedenken verbaut. Die Versorgung mit billigen Lebensmitteln ist - insbesondere seit Österreichs Beitritt zur Europäischen Union - selbstverständlich geworden, auch wenn uns aktuell die Lebensmittelpreise hoch erscheinen.
Gleichzeitig wissen wir, dass wir unverbauten Boden mit seinen vielfältigen Funktionen brauchen. Deshalb gibt es ein Raumplanungsgesetz, das besagt "Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bodensparend zu nutzen." Das Raumplanungsgesetz trägt den Gemeinden die Erstellung eines "Räumlichen Entwicklungsplans" auf, der Folgendes planen muss: "die zu sichernden Freiräume für die Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der bodenabhängigen Lebensmittelerzeugung, für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft und den Schutz des Klimas sowie für Kinder und Jugendliche und die Naherholung,"
5. Dezember ist Tag des Bodenschutzes. Landtagsabgeordneter Bernie Weber und Stadträtin Juliane Alton legen ihre Bedenken dar
Der Räumliche Entwicklungsplan der Stadt Dornbirn, der am 11. November im Entwurf beschlossen wurde, leistet das nicht. Er enthält Tabellen (Seite 13ff) zu den gewidmeten bebauten und unbebauten Flächen, aus denen hervorgeht, dass für den Wohnbau etwa ein Viertel der gewidmeten Flächen unbebaut ist und stellt fest, dass dies für die kommenden Jahrzehnte ausreicht. Ähnlich für Betriebsflächen: Ein Viertel der gewidmeten Flächen sind unbebaut oder schlecht genutzt.
Dennoch gibt der REP am Siedlungsrand wie er 2015 definiert wurde, 18,3 Hektar Freiflächen zur Bebauung frei. Und an zwei Stellen bleibt der Siedlungsrand, der 2015 noch geschlossen war, offen:
- In Bobletten, einem schlecht erschlossenen und dürftig genutztn Betriebsgebiet
- In Köblern, das im Schwemmfächer der Dornbirner Ache liegt und höchste Bodenqualität aufweist
Wenn neue Flächen zur Bebauung frei gegeben werden, bevor gewidmete bebaut sind, gelingt keine innerstädtische Entwicklung - auch ein wichtiges Raumplanungsziel.
Bis 11. Dezember können Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dornbirn sowie Grundstückseigentümer:innen von Grundstücken in Dornbirn zum REP Stellung nehmen:
Rückmeldungen, Fragen oder E-Mails an die Abteilung Stadtplanung, (T: +43 5572 306 5100 oder 5107).
Comments ()