Was bringt uns die Novelle der Straßenverkehrsordnung?
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung seit dem 1. Oktober 2022 bringt allerhand Verbesserungen u. a. auch für Fahrradfahrer. Stadträtin Juliane Alton erläutert die Neuerungen.
Seit 1. Oktober gibt es einige neue Regelungen, die Schulwege und das Radfahren sicherer machen sollen.
In der Umgebung von Schulgebäuden wird die Einrichtung von "Schulstraßen" durch Verordnung möglich. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, Fahrzeugverkehr ist verboten. Ausgenommen davon ist der Fahrradverkehr, Kranken- und Schülertransporte. Straßendienst, Müllabfuhr, öffentlicher Sicherheitsdienst und Feuerwehr sind erlaubt, ebenso der öffentliche Verkehr und Anrainerverkehr. Das „Elterntaxi“ ist demnach in Schulstraßen verboten.
Mit der Novelle wird auch der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern neu definiert. Außerhalb des Ortsgebietes muss er mindestens zwei Meter Abstand betragen, innerorts genügen 1,5 Meter.
Im Sinne der Fußgängersicherheit ist es Fahrzeugen im Haltestellenbereich nicht mehr erlaubt, an der Einstiegseite öffentlicher Verkehrsmittel vorbei zu fahren, solange Fahrgäste ein- und aussteigen.
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrerinnen und Radfahrern ist nunmehr auch neben einem Kind unter zwölf Jahren und in Tempo-30-Zonen erlaubt. Wie bisher ist es auch auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt.
Das Abbiegen bei Rot ist Radfahrerinnen und Radfahrer erlaubt, wenn eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist.
Mehr Platz auf Gehsteigen und Radwegen wird es auch geben, denn das Hineinragen von Teilen geparkter Fahrzeuge auf Verkehrsflächen für den Fußgänger- oder Fahrradverkehr ist verboten.
Insgesamt sollen dadurch Fahrrad-, öffentlicher und Fußgängerverkehr attraktiver werden. Für den Klimaschutz ist das dringend notwendig.