Antworten auf unsere Anfrage zum Silvesterfeuerwerk

Antworten auf unsere Anfrage zum Silvesterfeuerwerk
Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch

Aktenzahl d010.3-1/2026-1

In der 6. Sitzung der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2025 stellte StV. Mag. Elisabeth Edler aufgrund der vom Bürgermeister erteilten Ausnahmegenehmigung vom Pyrotechnikgesetz in der Silvesternacht im Namen ihrer Fraktion folgende Fragen:

  1. Wie kontrolliert die Stadtpolizei das Einhalten der Ausnahmeregelung, sodass nur in der erlaubten Uhrzeit geschossen werden darf?
  2. Wurden in den Jahren seit 2020/21 bis heuer Strafen bei Nichteinhaltung verhängt? Wenn ja, bitte um Auflistung und in welcher Höhe?
  3. Gab es in den Silvesternächten seit 2020/2021 bis 2025/2026 Unfälle in Zusammenhang mit Feuerwerken in Dornbirn? Kamen dabei Personen oder Gegenstände zu Schaden?
  4. Wie viele extra Schichten muss die Straßenmeisterei in den ersten Jahrestagen einplanen, damit der übrig gebliebene Müll auf Dornbirns Straßen aufgeräumt wird?
  5. Was kostet das der Stadt?
  6. Herr Bürgermeister, können Sie sich vorstellen ab nächstem Jahr auf die Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen das Stadtmarketing mit einer Silvester-Lasershow für alle in Dornbirn zu beauftragen?

Zu 1)

Die Stadtpolizei ist in der Silvesternacht verstärkt (= mit zwei Streifen) im Außendienst und bestreift das gesamte Stadtgebiet mit besonderem Augenmerk auf neuralgische Orte.

Zu 2)

Festgestellte Übertretungen wurden beanstandet und gegebenenfalls auch bei der Bezirkshaupt-mannschaft Dornbirn als zuständige Behörde angezeigt, sofern eine Identitätsfeststellung möglich war. Daraus resultierte unter Umständen auch eine Abnahme der (verbotenen) pyrotechnischen Gegenstände sowie eine Abfuhr an die Behörde. Eine statistische Auswertung ist auf Grund der verwendeten Software nicht möglich. Bei geringen Verstößen wurden zahlreiche klärende Gespräche durchgeführt

Zu 3)

Folgende Unfälle hat es in den letzten Jahren gegeben:

31.12.2021 – Schweres Brandereignis in einer Tiefgarage in Dornbirn Oberdorf

19.09.2021 – Dachstuhlbrand in der Marktstraße, ausgelöst durch eine Feuerwerksbatterie

01.01.2026 – Gesichtsverletzung durch Feuerwerkskörper

01.01.2026 – Schwere Gesichtsverletzung durch Feuerwerkskörper durch unsachgemäße Verwendung

Laut Landesleitzentrale gab es vorarlbergweit in der Silvesternacht 2025/2026 368 Einsätze, was dem Wert der Vorjahre entspricht. Dabei wurden in ganz Vorarlberg 40 Personen zur Anzeige gebracht.

Zu 4)

Die Aufräumarbeiten nach der Silvesterfeier beginnen um 04:00 Uhr in den frühen Morgenstunden. Das Ziel ist die Reinigung der öffentlichen Bereiche, insbesondere Straßen, Plätze und Gehwege, auf denen sich durch die Feierlichkeiten größere Mengen an Feuerwerksresten und sonstigem Müll angesammelt haben.

Die Mitarbeiter fahren mit ihren zugeteilten Fahrzeugen jeweils festgelegte Reinigungsabschnitte ab. Dabei werden überwiegend Feuerwerksbatterien, Raketenhülsen, Glasflaschen, Papier- und Plastikabfälle eingesammelt und der fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Im Rahmen der geplanten Aufräumarbeiten können ca. 90 % der anfallenden Müllmenge vollständig eingesammelt und beseitigt werden.

Die verbleibenden 10 % werden im Rahmen des laufenden Betriebs nachträglich eingesammelt.

Für diese Restmenge erfolgt keine gesonderte Verrechnung.

Die Aufräumarbeiten enden gegen 12:00 Uhr.

Zu 5)

Der Gesamtkosten der Straßenmeisterei für die Silvesterräumung 2026 belaufen sich auf EUR 3.005,54. Diese Kosten beinhalten den Personal- und Fahrzeugeinsatz.

Zu 6)

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass auch in Gemeinden und Städten, in denen keine Ausnahmeverordnungen erlassen werden, unvermindert zu Silvester Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Bürgermeister im Bezirk Dornbirn haben sich in enger Abstimmung bisher dazu entschieden zumindest eingeschränkt Ausnahmeverordnungen zu Silvester zu erlassen. An dieser gemeinsamen und abgestimmten Vorgehensweise möchten wir festhalten.